Verordnung: Teilbereich Bauerngasse (Halten und Parken verboten)

Aushängezeitraum: 21.05.2024 - 01.08.2024

KUNDMACHUNG

Der Bürgermeister der Gemeinde Ebergassing erlässt für einen Teilbereich der Bauerngasse folgende

VERORDNUNG

Aufgrund von Bauarbeiten im Bereich der Liegenschaften Bauerngasse 10, in 2435 Ebergassing, ergehen folgende Verkehrsmaßnahmen im Zeitraum

von Montag, 03.06.2024 bis einschließlich Mittwoch, 31.07.2024
auf die Dauer von 3 Arbeitstagen + 1 Reservetag

gemäß § 52, Z.13b der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.159/60 in der derzeit geltenden Fassung, das „Halten und Parken" verboten.

Die Verbote gelten jedoch nur im angeführten Zeitraum und beginnend ab dem Bereich Bauerngasse 8 bis zum Bereich Bauerngasse 12 beidseitig.

Die o.a. Verkehrszeichen werden mit den Zusatztafeln „Anfang" bzw. ,,Ende" bzw. ,,gilt ab 03.06. bis 31.07.2024" ausgestattet.

Diese Verordnung tritt gemäߧ 44 StVO leg.cit., mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

erordnung: Teilbereich Bauerngasse (Halten und Parken verboten) (56 KB) - .PDF

Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.