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Aushängezeitraum: 21.05.2024 - 01.08.2024
Der Bürgermeister der Gemeinde Ebergassing erlässt für einen Teilbereich der Bauerngasse folgende
Aufgrund von Bauarbeiten im Bereich der Liegenschaften Bauerngasse 10, in 2435 Ebergassing, ergehen folgende Verkehrsmaßnahmen im Zeitraum
von Montag, 03.06.2024 bis einschließlich Mittwoch, 31.07.2024auf die Dauer von 3 Arbeitstagen + 1 Reservetag
gemäß § 52, Z.13b der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.159/60 in der derzeit geltenden Fassung, das „Halten und Parken" verboten.
Die Verbote gelten jedoch nur im angeführten Zeitraum und beginnend ab dem Bereich Bauerngasse 8 bis zum Bereich Bauerngasse 12 beidseitig.
Die o.a. Verkehrszeichen werden mit den Zusatztafeln „Anfang" bzw. ,,Ende" bzw. ,,gilt ab 03.06. bis 31.07.2024" ausgestattet.
Diese Verordnung tritt gemäߧ 44 StVO leg.cit., mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
erordnung: Teilbereich Bauerngasse (Halten und Parken verboten) (56 KB) - .PDF
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