Verordnung: Karl-Eybl-Straße - Halte- und Parktverbot

Aushängezeitraum: 25.06.2024 - 19.08.2024

KUNDMACHUNG

Der Bürgermeister der Gemeinde Ebergassing erlässt für die Karl Eybl-Straße folgende

VERORDNUNG

Aufgrund von Durchführung von straßenbaulichen Sanierungs- und Umbauarbeiten im Bereich der Karl Eybl-Straße sind beginnend ab der Kreuzung mit der 156 bis zur Kreuzung mit der Bauerngasse im Zeitraum

Montag, 01.07.2024, bis Freitag, 16.08.2024,

folgende Verkehrsmaßnehmen erforderlich:

  • Örtliche Fahrspursperren während der Arbeitszeiten
    sowie Haltepflicht bei/für Gegenverkehr
  • Halte/Park Verbot in den Arbeitsbereichen während der gesamten Arbeitszeiten
    (während und außerhalb der Arbeitszeiten steht ein Fahrstreifen zur Verfügung).

Die verordneten Beschränkungen sind mit nachstehenden Straßenverkehrszeichen kundzumachen:

Das Halten und Parken ist in den Arbeitsbereichen in der Zeit von 07:00-17:00 verboten, ausgenommen sind Baufahrzeuge (StrVZ 52/13b StVO 1960 i.d.g.F.) mit den Zusatztafeln gem.§ 54 StVO 1960 i.d.g.F. "Anfang", "Ende", "ausgenommen Baufahrzeuge" sowie „gilt ab 01.07.2024 bis 16.08.2024 von 07:00-17:00 Uhr"

Im Bereich der Arbeitsstelle und unmittelbar vor dem jeweiligen Beginn des
Gegenverkehrsbereiches haben die Lenker von Fahrzeugen in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung zu fahren bzw. den angezeigten Fahrstreifen zu benutzen.
(StrVZ § 52/15 StVO 1960 i.d.g.F.).


Die Verkehrszeichen gelten jedoch nur im angeführten Zeitraum.
Diese Verordnung tritt gemäߧ 44 StVO leg.cit., mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Verordnung: Karl-Eybl-Straße: Halte- und Parktverbot (70 KB) - .PDF

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